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KNOW-HOW und INSTANDSETZUNGEN

DIE REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG VON LASTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN IST EINE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG:

- mindestens alle 12 Monate (Beschluss vom 1. März 2004 (früher Beschluss vom 9. Juni 1993) und Artikel R233-11 des französischen Arbeitsgesetzes)
- je nach Benutzung und Risiken auch häufiger gemäß europäischer Richtlinie 2006/42/EG.


MIT IHREN MENSCHLICHEN MITTELN, IHRER ERFAHRUNG UND IHREN INTEGRIERTEN INDUSTRIELLEN HILFSMITTELN (PRÜFSTAND EINGESCHLOSSEN) STELLT SICH SAPEM IN DEN DIENST IHRER KUNDEN, um

- vor Ort oder in ihren Werkstätten Material zu begutachten
- einen Kostenvoranschlag für Instandsetzung zu erstellen
- Instandsetzungen rasch durchzuführen
- Material an ihrem Prüfstand mit Zertifikat einer zugelassenen Sicherheitsstelle zu prüfen

SAPEM Rue Lebourg 58270 Cizely                Tél.: +33 3 86 58 39 90     Fax: +33 3 86 20 28 49 Kontakt