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| KNOW-HOW und INSTANDSETZUNGEN | |
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| DIE REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG VON LASTAUFNAHMEEINRICHTUNGEN IST EINE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG: |
- mindestens alle 12 Monate (Beschluss vom 1. März 2004 (früher Beschluss vom 9. Juni 1993) und Artikel R233-11 des französischen Arbeitsgesetzes)
- je nach Benutzung und Risiken auch häufiger gemäß europäischer Richtlinie 2006/42/EG. |
| MIT IHREN MENSCHLICHEN MITTELN, IHRER ERFAHRUNG UND IHREN INTEGRIERTEN INDUSTRIELLEN HILFSMITTELN (PRÜFSTAND EINGESCHLOSSEN) STELLT SICH SAPEM IN DEN DIENST IHRER KUNDEN, um |
- vor Ort oder in ihren Werkstätten Material zu begutachten
- einen Kostenvoranschlag für Instandsetzung zu erstellen
- Instandsetzungen rasch durchzuführen
- Material an ihrem Prüfstand mit Zertifikat einer zugelassenen Sicherheitsstelle zu prüfen |
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