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EUROPÄISCHE RICHTLINIE 2006/42/EG – FRAGEN & ANTWORTEN
(Auszug aus einer internen Schulung bei SAPEM)

F.
Was ist die europäische Richtlinie 2006/42/EG?
A.
Eine gesetzliche Verpflichtung für alle Länder der Europäischen Union
  • Deren Zweck es ist, Sicherheit und Gesundheit der Personen sicherzustellen
  • Die die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen festlegt
  • Die ausdrücklich für Hebevorgänge angewandt wird (Anhang I.4)

F.
Welche sind die grundlegenden Anforderungen?
A.
  • Die Maschine so konzipieren und bauen, dass sie ihre Funktion in sicherer Weise gewährleistet
  • Vernünftigerweise vorhersehbare nicht bestimmungsgemäße Verwendungen berücksichtigen
  • Risiken beseitigen oder verringern
  • In Bezug auf Risiken, die nicht beseitigt werden können, erforderliche Schutzmaßnahmen treffen
  • Benutzer über Restrisiken aufklären, auch diejenigen, die mit einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung verbunden sind (Anleitungen, Schulungen)

F.
Ist der Einhalt der Normen nicht ausreichend?
A.
Nein - Richtlinie 2006/42/EG geht darüber hinaus
  • In den Berufen der SAPEM ist jeder Fall ein besonderer Fall
  • Normen können nicht alle Fälle berücksichtigen, insbesondere Fälle einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung. Sie legen Mindestanforderungen fest, die nicht unbedingt ausreichen
  • Der Einhalt „harmonisierter“ Normen (europäische Normen) lässt lediglich annehmen, das Übereinstimmung mit Richtlinie 2006/42/EG besteht

F.
Wie geht SAPEM vor, um der Richtlinie 2006/42/EG zu genügen?
A.
  • Enge Zusammenarbeit mit den Kunden, um Probleme tiefgehend zu analysieren
  • Einsatz der Erfahrungen, was für ein Erfassen der Risiken sehr wichtig ist, insbesondere bei anormaler Benutzung der Produkte
  • Das Konzept des Risikos gleich bei der Konzeption integrieren
  • Produktion und Qualität beherrschen
  • Innformationsmaterial über das Produkt für eine sichere Benutzung bereitstellen

F.
Welche sind die Folgen der Richtlinie auf unsere Arbeitsweise?
A.
Sie sind zahlreich und bedeutend – Richtlinie 2006/42/EG:
  • Verpflichtet die Firma, wenn die CE-Konformitätserklärung verfasst wird
  • Überträgt einem jeden von uns die Verantwortung
  • Verpflichtet uns, eng mit den Kunden zusammen zu arbeiten, um gemeinsam die Sicherheit zu erhöhen
  • Verpflichtet uns zu sehr großer Gründlichkeitr
  • Verpflichtet uns zu einer ständigen Verbesserung

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